Künftig sollen Ehepaare nicht mehr gemeinsam, sondern unabhängig voneinander besteuert werden. Die Einführung erfolgt spätestens ab dem Steuerjahr 2032.
Was bedeutet die Individualbesteuerung?
Heute werden Ehepaare gemeinsam veranlagt. Mit der Individualbesteuerung reicht jede Person eine eigene Steuerklärung ein. Einkommen und Vermögen werden grundsätzlich der jeweiligen Person zugerechnet.
Die Auswirkungen sind je nach persönlicher Situation unterschiedlich. Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen können von einer tieferen Steuerbelastung profitieren. Bei Einverdiener-Haushalten oder stark unterschiedlichen Einkommen kann die Belastung dagegen steigen.
Auch Vermögen und Vorsorge sind betroffen
Die Reform betrifft nicht nur das Einkommen. Auch Vermögenswerte und Schulden müssen künftig den einzelnen Personen zugeordnet werden. Bei gemeinsam gehaltenen Immobilien, Konten oder Wertschriften gewinnen die Eigentumsverhältnisse deshalb an Bedeutung.
Auch bei der Vorsorge ergeben sich neue Überlegungen. Insbesondere Einzahlungen in die Säule 3a und der Bezug von Vorsorgegeldern können je nach Einkommenssituation unterschiedlich attraktiv sein.
Was sollten Sie jetzt beachten?
Noch ist nicht alles abschliessend geregelt. Insbesondere die konkrete Umsetzung bei den Kantons- und Gemeindesteuern steht noch aus. Deshalb sind vorschnelle Vermögensübertragungen oder andere weitreichende Massnahmen nicht angezeigt.
Dennoch lohnt es sich, die eigene Situation frühzeitig zu betrachten. Eine Analyse der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Vorsorge kann aufzeigen, wo sich mit der neuen Besteuerung Veränderungen ergeben könnten.
Wie wirkt sich die Individualbesteuerung auf Ihre Situation aus?
Wir begleiten Sie bei der Analyse Ihrer persönlichen Steuer- und Vermögenssituation und zeigen Ihnen auf, welche Punkte im Hinblick auf die Individualbesteuerung relevant werden können.


